Digitaler Nachlass

Was passiert mit meinen Daten nach meinem Tod? Diese Frage versuchte Josef Schmitz vom Digital Café für viele im Internet aktive ältere Menschen zu klären.
Wie schon seit langen Zeiten hinterlässt ein Verstorbener Dokumente, Fotos und andere Erinnerungen. Manchmal liegen sie in geordneter Form in Alben, Ordnern und ähnlicher Form vor, manchmal auch in wilder Form in Schubladen oder Schuhkartons.
In den letzten Jahren ist eine weitere Form hinzugekommen: Das digitale Erbe in Form von Dateien auf Festplatten und in Clouds im Internet. Da diese Dateien meist auch einen Zugriff von außerhalb ermöglichen, sollte man rechtzeitig festlegen, wer darauf Zugriff haben sollte und wie er gegebenenfalls damit umgeht.
Gut wäre, wenn man die angesammelten Daten beizeiten durchsieht und löscht, wenn sie entbehrlich geworden sind. Für alle anderen Daten sollte man eine Vertrauensperson bestimmen, die per PIN Zugang zu den Daten hat und löschen oder kündigen kann (personenbezogene Daten, Verträge, Abos oder Bilder).
Damit die Erben tätig werden können, ist eine Bestandsliste mit Zugangsdaten und PIN sehr zweckmäßig. Erteilen Sie den Erben eine Vollmacht (auch über den Tod hinaus). Bei der Erstellung dieser Vollmacht können Rechtsanwälte und Verbraucherorganisationen hilfreich sein.