Bei der letzten Veranstaltung von Treff55+ stellte der Leiter der Ahauser Feuer- und Rettungswache Dirk Honekamp die vielfältigen Aufgaben des Rettungswesens vor. Angegliedert an die Rettungswache sind auch die Notfallsanitäter. Über deren Aufgaben informierte der Notfallsanitäter Marius Müller.
„Muss ich denn den auch von Mund zu Mund beatmen?“ fragte eine ängstliche Seniorin. „Jeder nach seinen Möglichkeiten“, beruhigte er die Anwesenden in der Stadthalle, als er Bilder von Notfallsituationen vorführte.
„Jeder ist gesetzlich zur ersten Hilfe verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen“, zitierte Müller den Gesetzestext. „Das Absetzen eines Notrufes reicht!“ Dabei sind aber die Angaben zum Ort, zu den verletzten Personen und Art des Unfalls wichtig.
Als Orientierungshilfe gibt es mittlerweile in Ahaus und in der Umgebung die Parkbänke mit der Notrufnummer und den Angaben zum genauen Standort.
Müller stellte noch verschiedene Notfallsituationen vor und erinnerte an den Erst-Hilfe-Kurs, den jeder sicher mal im Rahmen seiner Führerscheinausbildung machen musste.
Neu war aber für alle der Einsatz des Defibrillators. Mittlerweile hängt an allen Banken, Schulen und vielen öffentlichen Gebäuden so ein Gerät.
An dem Dummy, der auf der Bühne der Stadthalle auf seinen Einsatz wartete, führte er zum Schluss die Handhabung des Gerätes vor.
„Aber keine Angst“, beruhigte Müller die Anwesenden. „Das Gerät ist selbsterklärend.“ Als er es anstellte, ertönte sofort eine Stimme, die den Benutzer durch die notwendigen Schritte
führte.
Info: Gelsenkirchen – Mehrere Passanten haben am Freitagmorgen vor einem Parkhaus am Gelsenkirchener Hauptbahnhof einen hilflosen Mann am Boden liegen gelassen, obwohl er um Hilfe wegen Gesundheitsproblemen bat. Erst ein Bundespolizist, der nicht im Einsatz war, habe Erste Hilfe geleistet und den Rettungsdienst gerufen. Der 44-Jährige, der stark krampfend am Boden gelegen hatte, sei ins Krankenhaus gebracht worden, teilte die Bundespolizei mit. Zumutbare Hilfe in Notlagen zu leisten, sei gesetzlich vorgeschrieben. Wer dies unterlasse, könne mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden, betonte eine Bundespolizeisprecherin. Im Herbst 2017 hatte ein Fall in Essen Aufsehen erregt, als mehrere Bankkunden einem bewusstlosen Rentner im Vorraum einer Bank nicht geholfen hatten. Eine Überwachungskamera hatte später gezeigt, dass die Kunden auf dem Weg zum Geldautomaten teils sogar über den Zusammengebrochenen gestiegen waren, ohne den Notarzt zu rufen. Der Mann war später gestorben. Die Kunden hatten später argumentiert, ihn für einen schlafenden Obdachlosen gehalten zu haben. Dennoch wurden sie zu Geldstrafen von bis zu 3600 Euro verurteilt. © dpa
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