Landesprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“
Unter dem Motto „Engagiert in die Zukunft – junges Engagement fördern und neue Projekte gestalten“ können auch in diesem Jahr vier Vereine/Verbände aus Ahaus jeweils 1.000 Euro Fördermittel erhalten. Die Staatskanzlei des Landes NRW setzt ihr landesweites Programm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ auch in diesem Jahr fort. Anträge können aktuell unter www.engagementfoerderung.nrw/
Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt: „Junge Menschen leisten einen wichtigen Beitrag für das Engagement in Nordrhein-Westfalen. Sie engagieren sich auf vielfältige Weise, initiieren eigene Projekte oder übernehmen bereits wichtige Posten im Verein. Diese Leistungen möchten wir würdigen und unterstützen. Das Landesförderprogramm ‚2.000 x 1.000 für das Engagement‘ ist daher ein wichtiger Baustein von vielen Aktivitäten, die wir dieses Jahr geplant haben, um junge Engagierte zu gewinnen, zu binden und zu stärken.“
Förderfähige Maßnahmen können Projekte sein, die von jungen Engagierten selbst geplant und durchgeführt werden. Dazu gehören etwa Projekte im Rahmen von bereits bestehendem Engagement, aber auch Vorhaben von jungen Menschen, die bislang nicht oder nicht regelmäßig engagiert sind. Denkbar wäre zum Beispiel die Einrichtung eines neuen Angebots im Sportverein oder die Gründung einer Initiative zur Neugestaltung des Gruppenraums im Jugendtreff.
Ebenso förderfähig sind Maßnahmen zur Förderung des jungen Engagements, wie zum Beispiel Qualifizierungsangebote, die sich direkt an den eigenen Nachwuchs im Verein richten oder auch Maßnahmen zur Begeisterung und Gewinnung junger Menschen für das Ehrenamt.
Die Projekte werden jeweils mit einem Festbetrag von 1.000 Euro unterstützt. In Ahaus können insgesamt vier Projekte gefördert werden.
Das Bewilligungsverfahren erfolgt über den Kreis Borken. Die Vergabe erfolgt nach dem „Windhundprinzip“.
Die Projekte mussten die folgenden Kriterien erfüllen:
- Bezug zum bürgerschaftlichen Engagement und zum Schwerpunktthema „Engagiert in die Zukunft – junges Engagement fördern und neue Projekte gestalten“
- Mehrwert für das gesellschaftliche Miteinander oder Orientierung am Prinzip der Gemeinnützigkeit
- Durchführungszeitraum: 01.01. bis 31.12. des Förderjahres (das Projekt darf nicht vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides beginnen)
- Durchführungsort: NRW
- Zuwendungsfähige Ausgaben höher als 1.000 Euro
- Kein Erhalt einer weiteren Förderung
- Zuwendungsberechtigte: Natürliche/ juristische Personen des privaten/ des öffentlichen Rechts (maximal ein Projekt pro Zuwendungsempfänger/in pro Jahr)
Hier gibt es weitere Informationen: www.engagiert-in-nrw.de/