Nach dem Beschluss der kommunalen Wärmeplanung in Ahaus geht es nun darum, die Erkenntnisse zu nutzen und die Wärmewende in die Umsetzung zu bringen. Mit einer neuen Broschüre und einem Vortrag im Rathaus geht die Stadtverwaltung einen Schritt weiter.
Die Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung ist zur neuen Pflichtaufgabe für Kommunen geworden. Die Frist zur Durchführung für Kommunen in der Größe von Ahaus endet in 2028.
Für die Stadt Ahaus wurde die kommunale Wärmeplanung am 5. September 2024 durch den Rat beschlossen. Die Planung dafür war bereits im Sommer 2022 von der Stadtverwaltung und den Lokalwerken an eine Agentur vergeben worden, um strategische Leitlinien zu entwickeln. Im Laufe der Zeit sind durch das Wärmeplanungsgesetz neue Anforderungen an die Wärmeplanung hinzugekommen.
Mit der abgeschlossenen Planung und dem vorliegenden Beschluss ist Ahaus im kommunalen Vergleich früh dran. Das ist gut, denn dadurch können die Erkenntnisse frühzeitig umgesetzt und die Wärmewende gestemmt werden.
Entgegen vieler Vorbehalte und Falschinformationen gibt es für Bürger*innen und Hauseigentümer*innen keine rechtlichen Änderungen durch den beschlossenen Wärmeplan. Natürlich gelten die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes – aber die Erkenntnisse aus der Wärmeplanung können gut genutzt werden, um jetzt schon über eine zukunftssichere Heizung nachzudenken.
Als Hilfestellung bietet die Stadt eine Broschüre, in der die wichtigsten Erkenntnisse der Wärmeplanung zusammengefasst sind. Auf etwa zehn Seiten wird erklärt, wie die Wärmeplanung entwickelt wurde und welche Heizungsarten in welchen Stadtgebieten denkbar sind. Die Broschüre liegt im Rathaus aus. Die Informationen sind auch auf der Website stadt-ahaus.de/klimaschutz einsehbar.
Wer sich über Fördermöglichkeiten zu Sanierung und Heizungstausch informieren möchte, ist am 13.11. ab 18 Uhr herzlich zu einem Vortrag von Obermeister der SHK-Innung Ralf Sparwel im Ratssaal eingeladen. Zu diesem Anlass wird ebenfalls die Broschüre ausliegen.