Gut versorgt …

Am letzten Montag war Sybille Großmann zu Gast in unserer Redaktion und informierte uns über die Möglichkeiten der Versorgung im Alter und über die Angebote in Ahaus.

Um den Senioren möglichst lange Selbständigkeit im Alter zu ermöglichen, gibt es 5 Pflegegrade:

Pflegegrad 1 trifft bei leichter Beeinträchtigung zu. Die Betroffenen können bei der Pflegekasse ein Pflegegeld in Höhe von 125€ beantragen, das für Haushaltshilfe oder Nachbarschaftshilfe verwendet werden kann.

Neben dem Pflegegeld könne auch Gelder für behindertengerechte Umbauten bis zu 4000 € beantragt werden.

Beim Pflegegrad 2 – 5 wird Pflegegeld ab 625€ gezahlt. Davon kann ein Pflegedienst bezahlt werden.

Für die Ermittlung des Pflegegrads kommt der Medizinische Dienst ins Haus. Darauf sollte man sich gut vorbereiten und auch die Angehörigen informieren.

Kann die Pflege zuhause nicht mehr geleistet werden, muss ein Pflegeheim gesucht werden. Das ist deutlich teurer, da neben den Pflegekosten auch noch wie im Hotel auch noch Unterkunft und Verpflegung dazu kommen. Die Heime berechnen auch noch Investitionskosten und Ausbildungsvergütungen. Dann kann schon die Rente bei draufgehen.

Es gibt ein Schonvermögen von 10000€, aber das restliche Vermögen oder auch das Haus muss für den Heimaufenthalt eingesetzt werden.

Seit kurzem gibt es das Angehörigenentlastungsgesetz. Danach haben die direkten Angehörigen, z. B. die Kinder, ein Schonvermögen von 100000€.

Zum Schluss wies Frau Großmann auf die App: Gut versorgt in hin. Da kann man alle Informationen zu Ahaus bekommen.

Zu den Änderungen im Pflegegesetz ist auch dieser Link nützlich: https://www.vdek.com/LVen/SHS/fokus/Pflege/leistungsverbesserungen_in_der_pflege_2024.html

Beim Kreis Borken gibt es einen Flyer über verschiedene Themen rund um die Pflege. Flyer Vortragsreihe Pflege im Kreis Borken_1-2024_neu

H. P.