Klimaschutz versus Schottergärten

1000 Euro Belohnung statt Strafe

Als diese Nachricht unsere Redaktion erreichte, waren wir sehr erstaunt, da es doch seit dem 1. 2. 24 einen Erlass von NRW gab, der Schotter- und Steingärten verbot.

In anderen Städten, z. B.  Herford werden Gartenbesitzer amtlich aufgefordert, ihre Gärten naturnah umzubauen. Die Stadt Ahaus setzt auf Motivation und nicht Strafe. Dazu interviewten wir den Umweltbeauftragten Herrn Eing.

Am 15. April informierte Herr Eing, Klimabeauftragter bei der Stadt Ahaus, unser Redaktionsteam über die Bedeutung von Klimaschutz, bezogen auf Schottergärten. Es gibt keinen Bestandsschutz für diese Gärten, die in der Landesbauordnung seit dem 1. 2. 2024 verboten sind.

Auf Antrag der Grünen und der CDU soll ein Fond von 100.000 Euro zur Entsiegelung der Schottergärten in naturnahe Gärten gebilligt werden. Diese Gelder sollen auch verwendet werden für die Öffentlichkeitsarbeit und andere Umweltprojekte, denn die Stadt Ahaus setzt auf Dialog und Aufklärung.

Bis zu 50% des Rückbaus sollen gefördert werden durch maximal 1ooo Euro. Der Schotter kann kostenlos beim Bauhof abgegeben werden.

Auch bei Neubau von Straßen setzt man auf die blau-grüne Infrastruktur. Vollflächig begrünte Gärten haben Vorrang. Eine noch zu bildende Jury wird die am besten Vorgärten auszeichnen.

Nicht aufgebrauchte Gelder aus diesem Etat sollen für andere Projekte verwendet werden.  (bisher wurden erst zwei Anträge gestellt)

Der Klimafonds soll auch um eine Projektförderung ergänzt werden. Auf diesem Weg können diverse, vorher nicht festgelegte Projektideen von Schulen, Kitas und Vereinen eingereicht werden, entschied der Ausschuss. Die Art der einzureichenden Projekte werde dabei bewusst offengehalten. Die Projekte/Maßnahmen sollten jedoch direkt oder indirekt zu Treibhausgaseinsparungen führen, Umweltbildung fördern oder der Klimafolgenanpassung dienen.