Nach der Genehmigung durch die Bezirksregierung bis 2057 |
Die Stadt Ahaus wird prüfen lassen, ob eine Klage gegen die Genehmigung der Bezirksregierung für die verlängerte Zwischenlagerung im BZA Erfolg haben kann. Dabei geht es um den Zeitraum nach der bislang genehmigten Frist 2036 bis 2057. Das hat der Rat in einer Sondersitzung in der Ahauser Stadthalle einstimmig entschieden.Das Ergebnis der Prüfung durch eine Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei wird dem Rat in seiner nächsten Sitzung am 2. September vorgestellt. Zur Fristwahrung wird die Stadt Ahaus vor Ablauf der Rechtsmittelfrist (25. August) aber vorsorglich Klage erheben. In der Ratssitzung am 2. September soll dann das weitere Vorgehen beraten und beschlossen werden. Die Bezirksregierung Münster hatte am 17. Juli die Genehmigung für schwach- und mittelradioaktive Abfälle bis zum Jahr 2057 verlängert, obwohl die Gesamtnutzungsdauer nur bis zum Jahr 2036 gestattet ist. |