Schenken statt vererben?

Am Mittwoch (05.02.) informierte Herr RA Böcker im vollbesetzten Kulturquadrat zum Thema „Schenken und Vererben“
7,7 Mill. Deutsche erbten in den letzten 10 Jahren, meist in Form von Immobilien, mit einem Wert von ca. 400 Milliarden €.
Von den privaten Testamenten sind 85% fehlerhaft oder widersprüchlich, dabei kostet ein Erbschein fast soviel wie ein notarielles Testament.
Falls kein Testament existiert gilt die gesetzliche Erbfolge. Vererben ist nicht die einzige Möglichkeit, um Vermögen in der Familie zu behalten. Viele Menschen verschenken statt zu vererben
  – Vermögen soll reduziert werden
  – Freibeträge sollen ausgenutzt werden
  – planbare steuerliche Gestaltung
  – Erhalt des Vermögens bei Pflegebedürftigkeit

So lässt sich der Gesamtwert der Schenkung einer übertragenen Immobilie durch eingetragenes Rückforderungsrecht, Wohnrecht, Pflege, geplante Renovierung, Abfindung an Geschwister auf eine Summe reduzieren bei der keine Steuer mehr anfällt.

Bei schwerwiegenden Gründen kann die Schenkung zurückgefordert werden, wozu eine ausdrückliche Erklärung notwendig ist. Die Rückübertragung muss an erster Stelle im Grundbuch stehen.
Für die 5,7 Millionen Pflegebedürftige in 800 000 Pflegeheimen fallen im Durchschnitt 4400,00 € im Monat an Kosten an.
Das Sozialamt hat gegenüber den Erben einen Zahlungsanspruch in Höhe der nicht gedeckten Pflegekosten. Durch die Lebensstandardsgarantie sind nicht allzu viele betroffen. Erst ab einem Jahreseinkommen von über 100 000 € müssen Kinder Elternunterhalt bezahlen.